Kosten

Ich berechne für meine ärztlich-psychotherapeutische Behandlung Kosten gemäß der Liquidationssätze der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
D.h. private Krankenkassen und Beihilfekassen übernehmen in der Regel meist vollständig oder anteilig die Kosten. Fragen Sie diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfekasse nach.

Für gesetzliche Krankenkassen kann - bezogen auf die Regel-Psychotherapie - aktuell ein sogenanntes Kostenerstattungsverfahren beansprucht werden. Dann übernehmen auch die gesetzlichen Kassen die Kosten für privatärztliche psychotherapeutische Behandlung. Bzgl des Verfahrens und der Antragformulare kann ich Ihnen gerne helfen...

Selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahler meine ärztlich-psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen. Die Kosten richten sich hier auch gemäß GOÄ, bzw in Einzelfällen nach individueller Absprache.

Alle präventiven Gesundheitsmaßnahmen sowie kurze Beratungsgespräche und Coachings fallen nicht in den Rahmen heilkundlicher Tätigkeit. Das heißt, für diese Leistungen fällt ein Honorar an, welches individuell zu begleichen ist. Die Höhe der Honorarkosten erfolgt nach individueller Absprache.